Diese beiden Listen, in denen die Verteilung der Beisitzer in den Gemeindewahlbehörden geregelt wird, will die Gemeinde Würflach, genauer gesagt der Amtsleiter, von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen nie bekommen haben.
Die bevorstehende Volksbefragung zum Schulneubau am Gelände des ehemaligen Freibades ist ein großes Thema in Würflach. Um die Volksbefragung und deren Vorbereitungen ging es auch in der letzten Vorstandssitzung der Gemeinde am vergangenen Donnerstag.
So findet unter anderem Anfang Dezember die Sitzung der Gemeindewahlbehörde statt. Auf meine Nachfrage hin, ob auch wir berechtigt sind, unsere Beisitzer, die wir nach der letzten Gemeinderatswahl bei der BH Neunkirchen bekanntgegeben haben, zu entsenden, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Volksbefragung kontrollieren zu können, verneinten sowohl der Bürgermeister als auch der Amtsleiter klar. Man habe auch mit einem Juristen der BH Neunkirchen Rücksprache gehalten, die Gemeindewahlbehörde konstituiere sich immer erst zwei Monate vor einer Gemeinderatswahl, also erst im November 2024. Erst dann werde das Wahlergebnis von der Gemeinderatswahl 2020 berücksichtigt.
Das mag zwar grundsätzlich stimmen, doch in der NÖ Gemeinderatswahlordnung ist unter § 6 Abs. 3 klar geregelt, dass eine Gemeindewahlbehörde auch immer dann neu zu bestellen ist, wenn die Zusammensetzung dieser Wahlbehörde nicht mehr dem Verhältnis der bei der letzten Gemeinderatswahl erzielten Parteisummen entspricht. Fristgerecht haben wir auch nach der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2020 unsere zukünftigen Wahlbeisitzer bei der BH Neunkirchen bekanntgegeben.
Da unsere Rechtsansicht diametral von jener des Bürgermeisters und auch des Amtsleiters abgewichen ist, wurde ich am Freitag nochmals beim Amtsleiter vorstellig und habe nach dem Gespräch weiters die zuständige Abteilung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen per Mail um eine alsbaldige Prüfung der für uns eindeutigen Rechtslage gebeten.
Eine gute Stunde nach unserem Schreiben an die BH Neunkirchen informierte der Amtsleiter den Gemeindevorstand, dass man in einem Gespräch mit der BH Neunkirchen und bei entsprechenden Nachforschungen erkannt habe, dass aufgrund eines „Zustellungsfehlers“ die Gemeinde seitens der BH Neunkirchen über die Neuzusammensetzung der Wahlbehörden in den einzelnen Gemeinden nie informiert wurde. Die BH Neunkirchen habe demnach vergessen, die entsprechende Mail, die an alle Gemeinden des Bezirkes erging, an die Gemeinde Würflach zu schicken, so die Rechtfertigung des Amtsleiters.
Als „Beweis“ war dem Mail des Amtsleiters jene E-Mail der BH Neunkirchen vom Mittwoch, 29. Januar 2020 16:07 angehängt. Und tatsächlich, im Empfängerfeld war die Gemeinde Würflach ALS EINZIGE Gemeinde des Bezirkes nicht angeführt.
Das mag zwar a ganz a liabe Gschicht sein, die Gemeinde Würflach hat aber die Mail der BH Neunkirchen am 29. Jänner 2020 mit Sicherheit erhalten.
Woher wir das wissen? Weil uns genau jenes Mail der BH Neunkirchen vom Amtsleiter höchstpersönlich am 30. Januar 2020 um 07:59 Uhr und 40 Sekunden weitergeleitet wurde. In diesem Mail, dass wir so wie alle anderen Mails archiviert haben, ist die Gemeindemailadresse in der Empfängerliste eindeutig zu finden. Die Mail vom 29. Januar 2020 erging neben der Gemeinde Würflach an 47 weitere Empfänger. Neben dem Mailabsender, Herrn Michael Polleroß von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, werden wohl auch noch andere Personen, die auf der Empfängerliste aufscheinen, bezeugen können, dass die Mailadresse der Gemeinde Würflach sehr wohl in dem Mail angeführt war.
Bei der Vorstandssitzung gab es noch die Zusicherung des Bürgermeisters, die Vorgänge rund um die Volksbefragung transparent halten zu wollen. Keine 24 Stunden später ist es schon mit dem Versprechen vorbei. Anstatt einzugestehen, dass hier ein Fehler passiert ist, wurde versucht, diesen der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen unterzuschieben. Hätten wir nicht nochmals beim Amtsleiter nach-, sowie schriftlich bei der BH Neunkirchen angefragt, wären wir wohl um das Recht, der Volksbefragung beisitzen zu dürfen, umgefallen.
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