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  • AutorenbildRoland Reiter

Von unserem Auszug und einem nicht gültigen Gemeinderatsbeschluss

Aktualisiert: 2. Juni 2023

Die Gemeinderäte der Bürgerliste haben bei der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2023 den Sitzungssaal verlassen. Und das aus gutem Grund.

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung brachten wir einen Dringlichkeitsantrag ein, dass der Gemeinderat den „Punkt 3.) Beschluss Superädifikatsvertrag“ von der Tagesordnung nehmen möge.


Um was geht es eigentlich bei diesem Superädifikatsvertrag? Anstatt sich ernsthafte Gedanken über ein schlüssiges Zukunftskonzept für die Wellnesswelt zu machen, mit welchem auch das massive Minus bei den Betriebskosten reduziert werden kann, sollen nun hinter der Wellnesswelt sogenannte Tiny Häuser zur Vermietung errichtet werden. Dazu soll ein 750 m² großes Gemeindegrundstück verpachtet werden. Pachtzins im Jahr: 500 Euro.


Nutznießer dieses für den Pächter äußerst günstig gestalteten Vertrags ist der Ehemann einer geschäftsführenden ÖVP-Gemeinderätin, der dieses Projekt hier umsetzen möchte.


Um ein Bauwerk auf diesem Grundstück errichten und anschließend vermieten zu können, bedarf es zuvor einer Änderung des Örtlichen Raumord­nungsprogrammes und Teilbebauungsplanes, da der aktuell gültige Flächenwidmungsplan der Gemeinde Würflach für den Bereich derzeit lediglich die Widmung „Bauland Sondergebiet – Spa Wellness“ aufweist.


Eine Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes wird seitens des Bürgermeisters angestrebt, der Ent­wurf dazu liegt noch bis einschließlich 3. Juli 2023 zur allgemeinen Einsicht auf, so sieht es das Raumordnungsgesetz vor. In dieser Zeit haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, eine Stellungnahme zu den geplanten Umwidmungen schriftlich einzubringen.


Ein vorzeitiger Beschluss des Superädifikatsvertrages in der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2023 hätte zur Folge gehabt, dass der Gemeinderat auch der Änderung des Raumordnungsprogrammes und Teilbebauungsplanes zwingend zustimmen müsste, etwaige bis zum 3. Juli eintreffende Stellungnahmen von Würflacher Bürgerinnen und Bürgern könnten somit nicht in Erwägung gezogen werden.


Unser Dringlichkeitsantrag wurde jedoch mit den Stimmen der ÖVP abgelehnt, die anwesenden Gemeinderäte der SPÖ enthielten sich ihrer Stimme. Der Punkt „Beschluss Superädifikatvertrag“ wurde somit nicht wie von uns gewünscht von der Tagesordnung genommen.


Ich sowie meine Gemeinderatskollegen der Bürgerliste waren nicht bereit, uns an einer Abstimmung zu beteiligen, in der die Rechte der Würflacher Bevölkerung mit den Füßen getreten werden. Das Ziel des Bürgermeisters war es ganz offensichtlich, den Pachtvertrag, der für die Gemeinde extrem nachteilig ausgelegt ist, möglichst rasch durchzuboxen, um es einer der ÖVP nahe stehenden Person zu ermöglichen, am Gemeindekuchen mitzunaschen.


Durch unseren Auszug aus dem Sitzungssaal waren nur mehr 12 von 19 Gemeinderäten bei der Sitzung anwesend, zu einer gültigen Beschlussfassung bedarf es jedoch der Anwesenheit von 13 Gemeinderäten.


Nichtsdestotrotz kam es zu einer rechtswidrigen Abstimmung im Gemeinderat über den Superädifikatsvertrag, der mit den Stimmen den verbliebenen Mandatare der ÖVP und interessanterweise auch von der SPÖ einstimmig beschlossen wurde. Das rechtswidrige Abstimmungsergebnis inklusive unserem Auszug wurde noch am Abend großartig mittels Facebookeintrag des Bürgermeisters sowie am heutigen Morgen in einem ÖVP-Newsletter verkündet.


Dass die Abstimmung rechtswidrig war, wurde offenbar erst am heutigen Morgen bemerkt. Um 8:27 Uhr erging ein Mail an alle Gemeinderäte, dass der Gemeinderat bei der Beschlussfassung des Pachtvertrages doch nicht beschlussfähig war. Der Beschluss ist daher nicht gültig und der Superädifikatsvertrag gilt als nicht beschlossen.


Es ist anzunehmen, dass spätestens bei der nächsten Gemeinderatssitzung der Beschluss des Superädifikatsvertrages seitens der ÖVP durchgepeitscht wird. Für uns als Bürgerliste ist es vollkommen unverständlich, dass hier die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde nicht in den Vordergrund gestellt werden, sondern offensichtlich der Privatwunsch einer der ÖVP nahestehenden Person uneingeschränkt erfüllt wird. Wäre die Gemeinde an einer gewinnbringenden Verpachtung des Areals interessiert, würde sich beispielsweise eine Ausschreibung anbieten, wie auch seitens des geschäftsführenden Gemeinderates der SPÖ vorgeschlagen wurde.



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